Friedhofsgebührenordnung

     Einleitung:

Auf der Grundlage der bestehenden Friedhofsordnung wurde die Gebührenordnung überarbeitet. Sie wurde auf der Wahlversammlung der Saldernberger Friedhofsgemeinschaft e.V. am 01. 10. 2024 beschlossen und ist gemäß Beschluss und Inkrafttreten in Anwendung zu bringen.

I.

Ruhefristen:

Die Ruhefristen werden wie folgt festgelegt:

1.Erdbeisetzungen auf             25 Jahre

2.Urnenbeisetzungen              25 Jahre

II.

Gegenstand der Gebühren:

Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtung sowie weiterer Leistungen werden Gebühren nach der Gebührenordnung erhoben.

III.

Gebührenschuldner:

Zur Zahlung der Gebühren sind die Antragsteller und derjenige verpflichtet, indessen Auftrag oder Interesse der Friedhof oder seine Bestattungsein-richtungen benutzt oder besondere Leistungen in Anspruch genommen werden.

IV.

Fälligkeit und Einziehung der Gebühren:

  1. Die Gebühren sind, soweit keine zusätzlichen Regelungen in dieser Ordnung getroffen wurden nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. (14 Tage nach Rechnungsstellung für die gesamte Liegefrist.) Dies gilt auch für Reservierungen des Namenszuges auf der Stele oder Grabplatte für spätere Beisetzungen auf der Urnenfläche.

V.

Stundungen und Erlas von Gebühren:

Die Gebühren können im Einzelnen aus Billigkeitsgründen wegen persönlicher oder sachlicher Härten gestundet, Teilzahlungen gemäß persönlicher Vereinbarung ganz oder teilweise erlassen werden.

Über diesen Sachstand entscheidet der Vorstand der Saldernberger Friedhofs-gemeinschaft im Rahmen seiner Vorstandsitzungen im jeweiligen Fall.

VI.

Rückzahlung von Gebühren:

Wird auf einer Grabstelle vor Ablauf des Nutzungsrechtes verzichtet ( z.B. durch Umbettung, nichtmöglicher Pflege der Grabstelle oder Verzicht auf weitere Belegung weiterer erworbener Grabstellen), so werden die bei der Überlassung des Nutzungsrechtes gezahlten Gebühren, nicht, und auch nicht teilweise erstattet. Seitens des Nutzers besteht kein Anrecht auf Rückerstattung.

VII.

Gebührentarif:

1.Reihengrabstellen, bedürfen der Einfassung, außer Stelenanlage.

  1. Urnenreihenstelle                                30 Euro          =         750 Euro
  2. Wahlgrabstellen (Einzel)                     40 Euro          =       1000 Euro

Doppel, oder (Familien) je Grabstelle     60 Euro          =       1500 Euro

  1. Urnengemeinschaftsanlage UGA anonym                  =        950 Euro
  2. Urnengemeinschaftsanlage UGA mit Inschrift           =      1100 Euro
  3. UGA anonym „Sozialfall“ beglaubigt                         =        675 Euro
  1. Die Mitglieder der Saldernberger Friedhofsgemeinschaft e.V. haben gemäß dem Statut die Hälfte der Gebühren für die Grabstellen/Trauerhalle zu entrichten. Bürger unter 18 Jahre zahlen den halben Preis.

3.Bei späteren Beisetzungen müssen die Ruhefristen für alle anderen belegten und unbelegten Grabstellen bis zum Ablauf des Ruherechtes für den zuletzt Beerdigten gebührenpflichtig verlängert werden.

  1. Gebühren für eine Verlängerung des Nutzungsrechtes an Wahlgrabstellen und Urnengrabstellen werden gemäß Punkt VII/1 a und b erhoben.

Verlängerungen werden für 5 oder 10 Jahre erteilt.

  1. Beisetzung einer Urne in eine schon belegte Grabstelle 60 Euro

(Beistellgebühr)

Stele und Platte, je Platz incl. Pflege und Inschrift

  • Stele, Inschrift und 25 Jahre Pflege                      1300 Euro
  • Platte, incl. Inschrift und 25 Jahre Pflege               950 Euro
  • Stele groß, neue Anlagen mit vier Inschriften      1600 Euro
  • Stele groß, rundes Herz mit vier Inschriften         1800 Euro

VIII.

Bestattungsgebühren, Erdbestattungen.

  1. Annahme und Aufbewahrung des Sarges oder Urne, Herstellen der Gruft und schließen der Gruft.
  1. Wahlgrabstelle              1000 Euro
  2. Doppelreihengrab         1500 Euro
  3. Urnenbeisetzung (Gruft ausheben/schließen)

(Urnenstelle auch als Urnengemeinschaftsanlage)                              160 Euro

d          bei Frostboden von Urnengruften je 10 cm                               15 Euro

allgemeine Leistungen:

(Vorplatzreinigung an der Trauerhalle, Reinigung der Wege zur Grabstelle, Heizung Trauerhalle, Schneeräumen im Winter,

Erstentsorgung Grabschmuck u.a.m.)                                 20-60 Euro

  1. Nutzung der Trauerhalle mit Dekoration                           210 Euro

Nutzung der Trauerhalle bei stiller Beisetzung                      105 Euro

Friedhofsverwaltungsgebühr                                                    20 Euro

  1. Einebnen eines Grabes und abräumen baulicher Anlagen nach Ablauf  der Ruhefristen, wenn Nutzungsberechtigte ihre Pflichten dazu nicht
  1. Abräumen einer Reihengrabstelle 340 Euro
  2. Abräumen einer Doppelgrabstelle 390 Euro
  3. Abräumen einer Urnengrabstelle   240 Euro

Für die Pflege von Grabstellen werden mit dem Nutzer, entsprechend des  Umfanges des Pflegegrades für die Grabstelle Preise vereinbart.

Gemäß der Satzung der Saldernberger Friedhofsgemeinschaft ist der Nutzer einer Grabstelle verpflichtet bei Räumung seiner käuflich erworbenen Grabstelle, diese bei der Saldernberger Friedhofsgemeinschaft anzuzeigen.

IX  Gebühr für das Aufstellen von Grabmahlen                                         60 Euro

X   Gebühren für:

  1. Umbettungen (Seitens der Angehörigen)
  2. Ausgrabung einer Urne zum Versand oder Umsetzung in

eine andere Grabstätte.                                                                      750 -950 Euro

  1. Ausgrabung eines Sarges, einer Leiche oder Leichenteile sind mit dem beauftragten Bestattungsunternehmen zu vereinbaren und liegen grundsätzlich in Verantwortlichkeit des Bestatters (Rechtsstreitigkeiten).
  1. Beschlüsse, Arbeitseinsätze:

Die Mitgliederversammlung fasst und bestätigt Beschlüsse:

Der Vorstand der Saldernberger Friedhofsgemeinschaft kann  (Corona, Krankheiten, Gefahr für Leib und Leben, Kostensteigerungen im infrastrukturellem Bereich, Instandsetzungsarbeiten u.a.m.) bindende Beschlüsse fassen. Darüber ist die Mitgliederversammlung in Kenntnis zu setzen.

Jedes Mitglied verpflichtet sich zur Teilnahme an den 2 unentgeltlichen zentralen Arbeitseinsätzen im Frühjahr und Herbst des jeweiligen Jahres. Bei mehrmaliger Nichtteilnahme entfallen die o.a. Vergünstigungen. (Ausnahme Krankheiten, Altersschwäche)

XII.

Öffentliche Bekanntmachung:

  1. Die Friedhofsgebührenordnung wie auch Änderungen an dieser bedürfen der Beschlussfassung durch die Saldernberger Friedhofsgermeinschaft e. V.

Bei begründeten Änderungen entscheidet der Vorstand, (Korona Pandemie, Krankheiten, Gefahr für Leib und Leben). Im Nachgang entscheidet die Mitgliederversammlung.

  1. Auszüge der Gebührenordnung sind im Schaukasten auf dem Saldernberger Friedhof und im Internet zu entnehmen.
  2. Die aktuell geltende Fassung der Friedhofsgebührenordnung liegt weiterhin bei der Friedhofsverwaltung vor.

XIII

Inkrafttreten:

  1. Die Gebührenordnung tritt mit Beschlussfassung der Saldernberger Friedhofsgemeinschaft und öffentlicher Bekanntmachung in Auszügen im Schaukasten mit Wirkung vom 01. 10. 2024 in Kraft und setzt ältere Ausgaben außer Wirkung.
  2. Die Gebührenordnung kann zu den Bürosprechzeiten auf dem Friedhof, siehe Aushang, im Gesamten im Büro auf dem Saldernberger Friedhof in Einsicht genommen werden.

Saldernberger Friedhofsgemeinschaft e. V.

Für den Vorstand, Stempel